Das Steuerrecht ist nicht ganz
einfach, deshalb ist es sinnvoll die Bearbeitung ihrer Steuer einem professionellen
Steuerberater, zu überlassen, der alle Möglichkeiten für Sie ausschöpft. So
weiß er auch, welche Beträge als Absetzbeträge gelten und was nicht abgesetzt
werden kann. Der Online Steuerberater sind gering, gemessen an dem, was er für
Sie vom Finanzamt herausholen kann. Durch die verschiedenen Absetzbeträge geht
der Fiskus nämlich in vielen Fällen leer aus. Absetzbeträge sind alle Summen,
die Sie beim Finanzamt geltend machen können und die von IhrerSteuer abgezogen
werden.
Vom Einkommen sind folgende Dinge
absetzbar:
1. Die Steuer, welche auf das
Einkommen entrichtet wurde.
2. Beiträge zur Arbeitsförderung
sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
3. Beiträge zu Versicherungen
(privat oder öffentlich und ähnlichen Einrichtungen, wenn die Beiträge vom
Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Dieses sind:
a) private Kranken- und
Pflegeversicherung für Personen, die nicht gesetzlich versichert sind
b) Beträge zur privaten
Altersvorsorge von Personen, die nicht gesetzlich versichert sind und auch nichtlaut
§ 26 bezuschusst werden,
4. geförderte
Altersvorsorgebeiträge laut § 82 des Einkommensteuergesetzes, wenn sie den Mindesteigenbeitrag,
der in § 86 des Einkommensteuergesetzes festgeschrieben ist, nicht überschreiten,
5. die Ausgaben welche in
direkter Beziehung mit der Erwerbstätigkeit verbundenen sind.
6. gesetzlich vorgeschriebene
Unterhaltsverpflichtungen.
Freibeträge und Absetzbeträge von
der Steuer Absetzbeträge sind Steuerermäßigungen, welche direkt vom errechneten
Steuerbetrag abgezogen werden. Die progressive Steuerbetragsfunktion verschiebt
sich durch Freibeträge und Abzugsbeträge nach unten. Für alle Einkommen ist die
absolute Steuerersparnis gleich. Die relative Ersparnis bei der Steuer ist für
niedrige Einkommen jedoch größer als für höhere Einkommen.
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