Tuesday 9 December 2014

Steuerliche Schwierigkeiten bei Anlage in Fonds



Fonds sind derzeit eine der wenigen Anlagevarianten, die noch nennenswerte Renditen vorweisen können. Doch die Investition kann auch ihre Tücken haben. Gerade ausländische Fonds fordern das Finanzamt heraus. Anleger sollten vor der Investition in einen Fonds die Steuerberater Kosten nicht scheuen.



Gibt es Geld oder gibt es kein Geld

Das ist dem Finanzamt in einigen Fällen nicht wichtig. Problemlos ist die Ausschüttung von inländischen Fonds. Hier bedient sich der Fiskus direkt am Fondvermögen. Doch was passiert, wenn der Anleger in ausländische Fonds investiert hat. Hier können unangenehme Überraschungen warten. Bei einer Thesaurierung der Gewinne, also einer Rückführung zum Fonds, wird dem Anleger kein Geld überwiesen. Stattdessen kann er sich über eine Kurssteigerung seines Fonds freuen. Auf diese Kursgewinne hat das deutsche Finanzamt keinen Zugriff. Es lauert also darauf, dass der Anleger eines Tages seine Fondanteile veräußert und schlägt - erbarmungslos, aber mit Recht- zu.

Ein gutes Archiv ist Geld wert

Eines der Hauptprobleme bei der Veräußerung von ausländischen Fondsanteilen ist der Nachweis des Erwerbszeitpunkts. Können dieser oder die zwischenzeitlichen Erträge nicht lückenlos nachgewiesen werden, wird ein fiktives Datum eingesetzt. Die Werte werden dann ab dem 1.Januar 1994 ermittelt. Die Kursentwicklung ab diesem Datum ist die Grundlage für die Berechnung der zu versteuernden Erträge. Auf diesen Betrag entfallen 30% Steuern - kein Pappenstiel für Erträge, die nur in einer Fiktion existiert haben. Der Nachweis eines späteren Erwerbs kann hier echte Erträge retten.

Das Finanzamt schätzt, wenn es sein muss.

In einigen Fällen hat das Finanzamt eine bei Steuerpflichten besonders beliebte Vorgehensweise bereits angewandt: es schätzt die Gewinne! Dass es bei der Schätzung meist eher großzügig nach oben als nach unten rundet, dürfte fast jedem, der schon einmal von der Behörde geschätzt wurde, bekannt sein. Dies ist dann an der Tagesordnung, wenn die Papiere kurz nach Ende des Fondsgeschäftsjahresveräußert werden. In der Regel stehen dann die zu Grunde liegenden Kurswerte noch nicht offiziell fest,so dass sich das Finanzamt am Rücknahmepreis orientiert und eine Pauschale in Höhe von 6% aufschlägt. Werte, die die meisten Fonds nie erreichen. Mit etwas Aufwand können sich die Anleger das

Geld mit der nächsten Steuererklärung zurückholen.

Bevor eine Anlage ansteht, lohnt es sich, Kosten in einen Steuerberater zu investieren, statt den Staat ungewollt teilhaben zu lassen.

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